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Schornsteinfeger Brandenburg Kundeninformation

Schornsteinfegerarbeiten

Im Wesentlichen lassen sich die Tätigkeiten des Schornsteinfegers in zwei Bereiche unterteilen:
- hoheitliche Tätigkeiten
- handwerkliche Tätigkeiten

Hoheitliche Tätigkeiten umfassen innerhalb des Kehrbezirkes die Feuerstättenschau und die Überwachung, ob sämtliche Schornsteine, Feuerstätten usw. fristgemäß gekehrt, überprüft und gemessen werden. Für diese Tätigkeiten ist - wie bisher - Ihr Bezirksschornsteinfegermeister zuständig.

Handwerkliche Tätigkeiten sind alle Kehrungen, Messungen und Überprüfungen Ihrer Feuerungs- und Lüftungsanlagen. Mit diesen Leistungen können Sie einen Schornsteinfeger Ihrer Wahl beauftragen.

Darauf müssen Sie achten:
Ihr Bezirksschornsteinfegermeister erstellt im Rahmen der Feuerstättenschau einen Feuerstättenbescheid. Die dort festgelegten Fristen müssen Sie einhalten. Sie übernehmen also Eigenverantwortung, wenn Sie einen anderen Schornsteinfeger beauftragen.
Die fristgemäße Durchführung der Arbeiten müssen Sie Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister mit einem entsprechenden Formblatt nachweisen.
 

Bauabnahmen und Überprüfungen im Zusammenhang mit dem Baurecht bleiben weiterhin in der Hand des zuständigen Bezirksschornsteinfegermeisters.

Preise/Gebühren:
Die Berechnung hoheitlichen Tätigkeiten erfolgt auf der Grundlage der aktuellen Gebührenordnung.
Die handwerklichen Tätigkeiten unterliegen keiner Gebührenordnung und sind somit frei vereinbar.
 

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Schreiben Sie uns eine E-Mail oder Rufen Sie uns an (siehe Impressum).